ZERTIFIKAT

Wir sind ein Entsorgungsfachbetrieb

Der Betrieb ist berechtigt, die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. Darin ist festgelegt, dass sich ausschliesslich besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, Entsorgungsfachbetrieb nennen dürfen. Dies wird durch ein Überwachungszertifikat dargelegt.

Hier können Sie das Zertifikat ausdrucken oder herunterladen