Der Betrieb ist berechtigt, die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. Darin ist festgelegt, dass sich ausschliesslich besonders qualifizierte Betriebe, die definierte Voraussetzungen erfüllen, Entsorgungsfachbetrieb nennen dürfen. Dies wird durch ein Überwachungszertifikat dargelegt.
ZERTIFIKAT
Wir sind ein Entsorgungsfachbetrieb
WILM Entsorgung-Recycling GmbH
Gewerbering 13 + 15
84405 Dorfen
Tel: 08081 / 2116
Fax: 08081 / 4618
Mail: beratung(at)wilm-gmbh.de
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